Regeln für Stipendiaten

Allgemeines: Stipendien können zusammen genommen nur in der Höhe vergeben werden, die dem aktuell verfügbaren Spendenvolumen entspricht. Ziel unserer Stipendienregelung ist es, möglichst ausreichend vielen Personen die Ausbildung zu ermöglichen. Höhe und Bedingungen (z.B. Kredit, Teilkredit oder rückzahlungsfrei) der Stipendien können daher unterschiedlich ausfallen. Für eine umfassende Finanzierung sollte damit gerechnet werden, dass die Einbringung von Eigen- oder Drittmitteln nötig wird.

  • Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren,  vereinbaren Sie bitte einen Termin bei einer der beiden Ausbildungsstellen (IRIS e.V, Hamburg oder Blista e.V., Marburg) und klären Sie dort Ihre Eignung für die Ausbildung.
  • Senden Sie uns den ausgefüllten Stipendienantrag zu. So bewerben Sie sich um ein Stipendium.
  • Der Vorstand konsultiert Personen, welche in der Anwerbung von Interessent*innen beteiligt waren und bezieht deren Aussagen in seine Entscheidungsfindung ein.
  • Der Vorstand entscheidet über die Vergabe, Bedingungen, die Höhe und Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums und teilt die Entscheidung den Bewerbern mit.
  • Bewerber*in und Förderverein schließen einen Stipendien-Vertrag.
  • Die Stipendien werden i. d. R. in monatlichen Anteilen ausbezahlt.
  • Wird die Ausbildung vorzeitig abgebrochen, werden keine weiteren Beträge gezahlt. In diesem Fall müssen die bis dahin in Anspruch genommenen Stipendien-Beträge zur Hälfte zurück gezahlt werden.
  • Alle Stipendiaten legen nach Abschluss des Examens ihr Examenszeugnis in Kopie dem Vorstand vor.